AGB'S
Für alle schweren Bauarbeiten (z.B. erstellen von Stützmauern oder Terrassierungen, Anlegen von Schwimmteichen und Gartenteichen etc.), sowie für das Verlegen von elektrischen Leitungen, das Installieren von Bewässerungsanlagen etc. ist eine professionelle Firma bzw. ein ausgewiesener Fachmann zuzuziehen. Dies kann unter Umständen per Gesetz vorgeschrieben sein. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften und den daraus resultierenden Schäden übernimmt das gartenAtelier keine Haftung.
Das Einholen von Bewilligungen sowie das Einhalten der Sicherheitsvorschriften und der Auflagen der Baukommission der jeweiligen Gemeinde obliegen dem Bauherrn.
Das gartenAtelier behält sich das Recht vor, bei heiklen Fragen geeignete Fachpersonen zu Rate zu ziehen. Der Mehraufwand sowie allfällige anfallende Beratungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Planungsfehler, die auf mangelnde oder falsche Informationen seitens des Bauherrn zurückzuführen sind, übernimmt das gartenAtelier keine Verantwortung. Dies gilt insbesondere für Grundstücksgrenzen, im Grundbuch eingetragene Grundstückslasten, im Boden liegende Leitungen jeglicher Art, versenkte Heizöltanks u.ä.
Der Mehraufwand infolge nachträglicher Änderungen der Planungsziele ist kostenpflichtig.
Es ist Sache des Bauherrn, wo nötig die Nachbarschaft und/oder den Vermieter über die geplanten baulichen Veränderungen zu informieren.
Das gartenAtelier legt grösste Sorgfalt auf die Auswahl standortgerechter Pflanzen. Trotzdem kann keine Garantie für ein sicheres Anwachsen oder das Wachstumsverhalten übernommen werden. Pflanzen sind lebende Organismen, die nicht immer den vorgegebenen "Regeln" folgen.
Bei der Erstellung eines Pflanzplanes legt das gartenAtelier Wert darauf, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seinerseits durch entsprechende Massnahmen (z.B. Rückschnitt, Einbau einer Rhizomsperre bei wucherndem Bambus etc.) diese Vorlagen zu beachten. Die nötigen Informationen hierzu erhält der Kunde schriftlich bei Aushändigung des Pflanzplanes.
Tritt der Bauherr zu irgendeinem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, so ist die bis anhin investierte Arbeitszeit zu entgelten. Alle angefangenen und bis dahin nicht ausgelieferten Pläne bleiben im Besitz des gartenAtelier.
Tritt das gartenAtelier zu irgendeinem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, wird ein allfällig vor Erbringung der Leistung entrichtetes Honorar an den Bauherrn zurückerstattet. Die bereits ausgelieferten und bezahlten Pläne bleiben im Besitz des Bauherrn.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass sein Garten als Referenzobjekt in Form von Vorher/Nachher Bildern in die Homepage des gartenAteliers integriert werden kann. Dies geschieht ohne Angabe des Kundennamens jedoch mit einem Kurzbeschrieb des Projektes.
